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Lohnsteuerkarte, jetzt Steueridentifikationsnummer
Die elektronische Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer) hat die Lohnsteuerkarte zum 01.01.2011 ersetzt.
Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen an Ihr zuständiges Finanzamt.
Die eigene Steueridentifikationsnummer erhält der Bürger unter Vorlage seines Personalausweises auch im Bürgerbüro.
Eine persönliche Vorsprache ist hier zwingend notwendig. Eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht möglich.