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Landschaftsplanung
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Landschaftspläne sind ein wichtiges Instrument zum Schutz und zur Entwicklung der Landschaft.
Sie sind nur gültig im Bereich des baulichen Außenbereiches, also nicht im bebauten Innenbereich. Sie stellen Entwicklungsziele für die Landschaft dar, setzen Schutzgebiete für Natur und Landschaft fest und beschreiben Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen für die Landschaft.
Die Zuständigkeit für die Aufstellung von Landschaftsplänen wird durch das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Im Gebiet der Stadt Dinslaken liegt also die Zuständigkeit beim Kreis Wesel.