Inhalt

Landeshundegesetz

Bearbeitung von Meldungen anzeigepflichtiger Hunde nach § 11 LHundG und Erteilung der Haltungserlaubnis für gefährliche und sonstige Hunde nach §§ 3,10 LHundG.

Bearbeitung und Untersuchung von Beißvorfällen aller Art.

Bearbeitung von Verstößen gegen die Vorschriften des Landeshundegesetzes

Antragsverfahren:

Die ordnungsbehördliche Meldung eines Hundes erfolgt über den entsprechenden Meldebogen.

Die beizufügenden Nachweise und Unterlagen entnehmen Sie bitte dem angefügten Merkblatt zum Landeshundegesetz.

Gebühren

  • Für die Bearbeitung der Anzeige der Haltung eines großen Hundes wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 25 erhoben
  • Die Kosten für die Erstellung einer Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen nach § 3, 10 LHundG variieren je nach Prüfungsaufwand zwischen 30,00 Euro und 100,00 Euro.