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Landeshundegesetz
Kontakt
Kaminski, Viviann
Telefon: 0 20 64 / 66-628
Anschrift:
Büro: 313
Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken
Bearbeitung von Meldungen anzeigepflichtiger Hunde nach § 11 LHundG und Erteilung der Haltungserlaubnis für gefährliche und sonstige Hunde nach §§ 3,10 LHundG.
Bearbeitung und Untersuchung von Beißvorfällen aller Art.
Bearbeitung von Verstößen gegen die Vorschriften des Landeshundegesetzes
Antragsverfahren:
Die ordnungsbehördliche Meldung eines Hundes erfolgt über den entsprechenden Meldebogen.
Die beizufügenden Nachweise und Unterlagen entnehmen Sie bitte dem angefügten Merkblatt zum Landeshundegesetz.
Gebühren
- Für die Bearbeitung der Anzeige der Haltung eines großen Hundes wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 25 € erhoben
- Die Kosten für die Erstellung einer Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen nach § 3, 10 LHundG variieren je nach Prüfungsaufwand zwischen 30,00 Euro und 100,00 Euro.