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Lärmaktionsplan

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Zunehmender Lärm führt in Städten zu Störungen und gesundheitlichen Belastungen. Um diesen Problemen entgegenzutreten wurde die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Sie schreibt vor, dass für alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 Fahrzeugen am Tag sowie für alle Schienenstrecken mit mehr als 82 Zugbewegungen am Tag Lärmaktionspläne aufgestellt werden müssen. Diese Pläne setzen sich mit der aktuellen Lärmsituation auseinander und können Maßnahmen zu deren Minderung festlegen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann hier eingesehen werden.