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Kraftfahrzeugwiederzulassung (siehe Außerbetriebsetzung)

Kontakt

Bürgerbüro, Stadtmitte

Telefon: 0 20 64 / 66-666

Bürgerbüro

Friedrich-Ebert-Straße 82 - 84
46535 Dinslaken

Bürgerbüro, Hiesfeld

Telefon: 0 20 64 / 66-666

Bürgerbüro Hiesfeld

Jahnplatz 1
46539 Dinslaken

Ein Dinslakener Bürger kann ein außer Betrieb gesetzes Fahrzeug mit vorher erfolgter Kennzeichenreservierung im Bürgerbüro wieder zulassen. Voraussetzung ist, dass der gleiche Halter das gleiche Fahrzeug auf sich wieder anmeldet.

Zur Zeit ist dies nur an den terminfreien Tagen (Dienstag, Donnerstag) möglich. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht möglich. Ansonsten kann die Dienstleistung auch beim Kreis Wesel in Anspruch genommen werden.

Bitte beachten Sie:

  • Hauptuntersuchung muss gültig sein. Darüber müssen Sie die entsprechenden Nachweise erbringen, soweit dies nicht aus Ihrem Fahrzeugschein ersichtlich ist.
  • Sollten Sie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 oder 2 verloren haben, setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Bürgerbüro in Verbindung, um weitere Details zu klären.
  • Halterinnen und Halter, die Steuerrückstände haben (auch aus vergangenen Zulassungen) können ein Fahrzeug erst nach Begleichung der Rückstände zulassen.

 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass;
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I;
  • Fahrzeugkennzeichen;elektronische Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte);
  • gegebenenfalls Vollmacht (es bedarf einer formlosen Vollmacht, die neben einer Einverständniserklärung auch die Angabe der Bankverbindung wegen der Teilnahmeerklärung zum Lastschrift-Einzugsverfahren enthalten muss) für die und Ausweis der bevollmächtigten Person;
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II;
  • Abmeldebescheinigung (wenn vor dem 1.10.2005 stillgelegt)

Gebühren

  • 12,50 Euro - 21,70 Euro