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Kraftfahrzeug-Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Kontakt
Telefon: 0 20 64 / 66-666
Friedrich-Ebert-Straße 82 - 84
46535 Dinslaken
Telefon: 0 20 64 / 66-666
Jahnplatz 1
46539 Dinslaken
Dinslakener Bürger können im Bürgerbüro ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen (abmelden). Auch ein auswärtig gekauftes und zugelassenes Auto (z. B. aus Duisburg), kann von den Bürgern der Stadt Dinslaken außer Betrieb gesetzt werden.
Können die Schilder im Bürgerbüro zur Entwertung nicht vorgelegt werden oder sind die vorhandenen Siegel (TÜV/Kreis-Siegel) beschädigt, kann das entsprechende Fahrzeug nur beim Straßenverkehrsamt des Kreises Wesel außer Betrieb gesetzt werden!
Seit dem 1. Oktober 2005 werden bei einer Stillegung keine Abmeldebescheinigungen mehr erstellt. Statt dessen erhalten Sie den Fahrzeugschein / die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit einem Stillegungsvermerk versehen wieder zurück.
Bei Verlust des Fahrzeugscheins (ZB I) kann die Außerbetriebsetzung auch im Bürgerbüro erfolgen.
Die erforderlichen Unterlagen sind hier Fahrzeugbrief /ZB II sowie die Gebühr und Unterlagen für die Neuausstellung Fahrzeugschein/ZBI (siehe auch Seite "Verlust Fahrzeugschein").
Für eine Wiederzulassung sind beide Dokumente zwingend erforderlich. Händigen Sie daher bitte keines dieser Dokumente einzeln z.B. an einen Fahrzeugerwerber oder Ihrem Versicherungsvertreter aus. Sämtliche notwendigen Meldungen an Versicherer, Finanzamt und Kraftfahrt-Bundesamt werden elektronisch übermittelt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit können hier nicht alle Umstände berücksichtigt werden. Sollten Sie im Hinblick auf ihre persönliche Situation noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Beide Autokennzeichen bzw. bei Kradfahrzeugen das Nummernschild
- Personalausweis
Gebühren
Gebühren 7,80 €