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Kinderreisepass/Kinderausweis

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46539 Dinslaken

Allen deutschen Kindern bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild gültig, die Gültigkeit beträgt 1 Jahr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Bei der Beantragung des Kinderreisepasses muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten im Bürgerbüro erklärt werden. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.

Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann auch eine persönlich unterzeichnete Einverständniserklärung anerkannt werden. Der Ausweis oder eine Ausweiskopie des/der nicht anwesenden Erziehungsberechtigten ist vorzulegen.

Die Verlängerung eines Kinderreisepasses muss vor Ablauf des Kinderreisepasses beantragt werden. Wenn der Kinderpass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuaustellung erfolgen.

Eine Lichtbildaktualisierung ist in der Gültigkeit des Kinderreisepasses möglich. Hierzu reicht die Vorsprache eines Elternteils, das Kind muss persönlich erscheinen.

Der Kinderreisepass kann sofort ausgestellt werden.

In welchen Ländern ein Kinderreisepass anerkannt wird, erfahren Sie unter "www.auswaertiges-amt.de"

Aus Gründen der Übersichtlichkeit können hier nicht alle Umstände berücksichtigt werden. Sollten Sie im Hinblick auf ihre persönliche Situation noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

Benötigte Unterlagen

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Ausweis oder Pass der Sorgeberechtigten
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild

Gebühren

  • Neuaustellung 13,00 €
  • Verlängerung/Aktualisierung 6,00 €