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Kampfmittel Munitionsfund

Information:

Bomben und andere Munitionsteile aus den beiden Weltkriegen sind noch immer gefährlich. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die davon ausgehen, zuständig.

Der Kampfmittelräumdienst des Landes NRW, organisiert von den Bezirksregierungen, unterstützt die örtlich zuständige Behörde mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung. Er sucht, räumt und vernichtet detonierte Kampfmittel.

Nach der Kampfmittelverordnung NRW ist derjenige, der ein Kampfmittel (Bombe, Granaten) entdeckt oder in Besitz hat, verpflichtet dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle oder örtlichen Ordnungsbehörde zu melden, andernfalls droht ein Bußgeld bis 1.000,00 €-

Von Kampfmitteln ist unbedingt Abstand zu nehmen, auf keinen Fall darf es berührt oder selbst transportiert werden. Eventuelle Bauarbeiten sind unverzüglich bis zur weiteren Entscheidung der örtlichen Ordnungsbehörde oder Polizei einzustellen.