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Jugendschutzuntersuchung

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen bei Beginn einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die Bescheinigung zur Jugendschutzuntersuchung wird bei Ihrer zuständigen Bürger-Service-Station in Ihrem Bezirk ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass
  • Bei Beantragung oder Abholung durch Dritte, Personalausweis des Beauftragten
  • Bei der Nachuntersuchung zusätzlich der Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers

Gebühren

Diese Dienstleistung ist kostenlos.