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Jugendschutzuntersuchung
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen bei Beginn einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Die Bescheinigung zur Jugendschutzuntersuchung wird bei Ihrer zuständigen Bürger-Service-Station in Ihrem Bezirk ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass
- Bei Beantragung oder Abholung durch Dritte, Personalausweis des Beauftragten
- Bei der Nachuntersuchung zusätzlich der Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers
Gebühren
Diese Dienstleistung ist kostenlos.