Inhalt
Jugendamtselternbeirat
Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz, § 9 Absatz 6 Satz 1) können sich die Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen (KiTa) auf örtlicher Ebene zum Jugendamtselternbeirat zusammenschließen und ihre Interessen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe vertreten. Dieser ist nicht nur eine Interessenvertretung gegenüber dem Jugendamt, sondern auch gegenüber den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Elterninitiativen als Träger der Kindertageseinrichtungen. Die Entscheidung, ob ein Jugendamtselternbeirat gebildet wird, liegt ausschließlich und allein in der Entscheidung der Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen.
Der Jugendamtselternbeirat hat Mitwirkungsrechte und keine Mitentscheidungsrechte, die obliegen bei den jeweiligen Trägern. Generell geht es bei dieser Mitwirkung z.B. um die Betreuungsbedarfe, Wünsche zum Angebot und dass die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderung und deren Eltern berücksichtigt werden.
1. Vorsitzende : Kathrin Hitzmann
2. Vorsitzende : Benjamin Heuberg