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Informationen zur Tagespflege, Kurzzeitpflege und Pflegeheimen
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Tagespflege
Eine große entlastende Hilfe für pflegende Angehörige sind Tagespflegeeinrichtungen.
Dort werden Pflegebedürftige tagsüber von montags bis freitags wahlweise an 1 - 5 Tagen von qualifiziertem Personal betreut und versorgt.
Tagesstrukturierung findet statt, gemeinsame Aktivitäten und Mahlzeiten werden angeboten und es ist Raum für Ruhezeiten.
Meist bietet die Einrichtung einen Hol- und Bringdienst an.
Abends, nachts und am Wochenende sorgt die Familie wieder für die Pflege.
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen von Sachleistung für Tagespflege auf Antrag folgenden Kostenanteil:
Pflegegrad 1 | 0 € |
Pflegegrad 2 | 689 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € |
Pflegegrad 4 | 1.612 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € |
Die Pflegekassen zahlen darüber hinaus ab dem 01.01.2022 einen Leistungszuschlag für stationäre Pflege. Der Leistungszuschlag wird -abhängig von der Verweildauer in der Pflegeeinrichtung- zahlbar gemacht. Der Leistungszuschlag ist -wie das Pflegegeld der Pflegekasse- in vollem Umfang zur Deckung der Heimpflegekosten einsetzen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Pflegekasse.
Auf Antrag der Einrichtung übernimmt der Kreis Wesel den so genannten "Investitionskostenanteil" für Pflegebedürftige, wenn sie schon Leistungen Pflegegrad 2 der Pflegeversicherung erhalten.
Die Tagespflege kann mit anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung, wie Pflegegeld für private Pflege und Sachleistung für Profipflege (Pflegedienst) kombiniert werden.
Kurzzeitpflege
Wenn pflegende Angehörige einmal krank werden sollten oder Urlaub machen wollen, besteht die Möglichkeit, dass Pflegebedürftige im Rahmen der Kurzzeitpflege vorübergehend in einem Pflegeheim für eine vorher fest vereinbarte Zeit versorgt, betreut und gepflegt werden.
Für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr bezuschusst die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Kosten der Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von höchstens 3.386 Euro. Sonstige Pflegeleistungen werden für die Zeit entsprechend gekürzt bzw. entfallen.
Der Kreis Wesel übernimmt auf Antrag der Einrichtung den so genannten "Investitionskostenanteil" für Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 erhalten.
Pflegeheime
In Pflegeheimen werden Menschen aufgenommen, die wegen Krankheit, Verlust von Fähigkeiten und Alttagskompetenzen, schwerer Beeinträchtigung und Behinderung für längere Zeit oder dauernd Versorgung, umfassende Betreuung und qualifizierte Pflege benötigen.
Um sicher zu gehen, dass alternative Angebote für Sie nicht in Frage kommen, sollten Sie sich vor dem Umzug ins Pflegeheim ausführlich beraten lassen.
Die Pflegekassen leisten pauschal für stationäre Pflege bei Einstufung in:
Pflegegrad 1 | 125 € |
Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegegrad 3 | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 2.005 € |
Auf Antrag der Heimbewohner oder der bevollmächtigten Pflegeheime bei der Stadt Dinslaken können die Investitionskosten einkommens- und vermögensabhängig als "Pflegewohngeld" übernommen werden. Bitte sprechen Sie das Pflegeheim Ihrer Wahl darauf an.
Pflegeheime sind nach Bau, Ausstattung und Personalbesetzung darauf ausgerichtet, die Pflegebedürftigen sowohl zu versorgen als auch ihre verbliebenen Fähigkeiten durch eine aktivierende Pflege zu verbessern und/oder mindestens zu erhalten. Zusätzlich werden regelmäßige Freizeitangebote wie Gymnastikübungen, Vorträge, Singen oder Ausflüge vorgehalten. Verschiedene Dienstleistungsangebote wie Friseur, Fußpflege oder Cafeteria runden das Bild ab.
Ausstattung und Angebote der einzelnen Einrichtungen sind sehr unterschiedlich. Inzwischen werden in etlichen Einrichtungen ausschließlich Einzel-, sonst Doppelzimmer angeboten. Alle Einrichtungen verfügen über Gemeinschaftsräume wie Fernseh-, Speiseräume, eigene Küchen oder zumindest Teeküchen.
Sie sollten sich vorab gründlich über die verschiedenen Angebote informieren und sich am besten persönlich vor Ort einen eigenen Eindruck verschaffen.
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