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Hilfe zur Erziehung
Unter dem Begriff "Hilfe zur Erziehung" fasst man verschiedene Hilfearten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zusammen, die das KJHG bzw. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in den §§ 27 ff. beschreiben.
Die "Hilfen zur Erziehung" werden durch den Fachdienst 7.6 - Zentrale Aufgaben - zwar bewilligt, aber die Beratung erfolgt durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)