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Hilfe zum Lebensunterhalt

Kontakt

Kozub, C.

Ca-Cel, F, Her - Hi, I, La - Li, Q, U

Telefon: 0 20 64 / 66-224

Stadthaus

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Zalewski, Pia

D, Meies - Mz

Telefon: 0 20 64 / 66-624

Stadthaus

Büro: 003

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Raap, M.

Ba-Be, Bos - Bry, Lp- Lz

Telefon: 02064 / 66-295

Stadthaus

Büro: 112

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Glasen, D.

E, W

Telefon: 0 20 64 / 66-225

Stadthaus

Büro: 122

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst Geldleistungen durch die anspruchsberechtigte Personen ihren notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen können.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt - eine Leistung der Sozialhilfe - wird nach Regelbedarfsstufen berechnet, die grundsätzlich jährlich neu festgesetzt werden. Der Bedarf soll, weitgehend pauschaliert, die Kosten des Lebensunterhalts decken (Ernährung, Körperpflege, Wäsche, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, Energiekosten, Kleidung, Elektrogeräte, Möbel, Bettwäsche, Hausrat, Gardinen, Renovierungskosten, Telefongebühren u.ä.). Neben den Regelsätzen werden angemessene Miet- und Heizungskosten gezahlt.

Daneben können einmalige Beihilfen nur für

  • die Erstausstattung der Wohnung
  • die Erstausstattung von Bekleidung einschl. bei Schwangerschaft und Geburt
  • mehrtägige Klassenfahrten (BuT)

gewährt werden.

Besondere Öffnungszeiten

Terminvergabe
nur nach telefonischer Absprache
Telefon
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis / Pass ggf. Stammbuch
  • Schwerbehindetenausweis
  • Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete
  • letzte Heizkostenabrechnung
  • Falls vorhanden aktueller Wohngeldbescheid
  • vollständige Girokontoauszüge der letzten 12 Monate
  • Vermögensnachweise (z.B. Kfz.-Papiere, Sparbuch)
  • Einkommensnachweise z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, usw.
  • Nachweise über Unterhaltsvereinbarungen. Sollten Sie in Scheidung leben oder sich von Ihrem Ehegatten getrennt haben: Bescheinigung vom Rechtsanwalt über den Stand des Scheidungs- und Unterhaltsverfahrens; ggf. Scheidungsurteil.
  • Leben weitere Personen in Ihrem Haushalt, müssen Sie auch deren Einkommen nachweisen.