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Hausnummern
Die Hausnummer dient zur eindeutigen Bezeichnung eines Gebäudes innerhalb einer Straße und eines Ortes. Gemäß §126 Baugesetzbuch "hat der Eigentümer sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen".
Die amtliche Vergabe von Hausnummern erfolgt im Regelfall automatisch im Baugenehmigungsverfahren.
Weiterhin werden bei Neu- oder Umbenennungen von Straßen, Wegen und Plätzen Hausnummern neu erteilt.