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Handyparken
Die Stadt Dinslaken hat diese Möglichkeit der digitalen Bezahllösung im Juni 2018 eingerichtet.
Beim Handyparken stellt die Kommune die dazu benötigte Infrastruktur zur Verfügung. Der Nutzer oder die Nutzerin schließt einen Vertrag mit einem Betreiber, der das Handyparken in Dinslaken anbietet. Dieser wiederum rechnet (meist monatlich) ab und führt die Parkgebühren der Kommune zu. Welcher Anbieter mit welcher Kostenstruktur gewählt wird, hängt vom eigenen Nutzerverhalten und der Übereinstimmung des Angebots (Bedienerfreundlichkeit, Anzahl der Parkvorgänge, etc.) ab.
Gestartet wird der Vorgang des Handyparkens mit Aufruf einer eingerichteten App des gewählten Betreibers, auf dem Smartphone. Bei der Erstanmeldung sind die für die korrekte Abrechnung erforderlichen Daten zu hinterlegen, wie Kennzeichen, Nutzer, Zahlungsart, etc. In den meisten Fällen geht die Anmeldung sehr zügig, so dass diese auch vor Ort erledigt werden kann.
Über GPS wird die genutzte Parkfläche auf einer Karte angezeigt und kann falls nötig korrigiert werden. Mit dem Einloggen der jeweiligen Parkzone beginnt der minutengenaue Parkvorgang. Je nach Betreiber gibt es verschiedene Varianten zur Beendigung der Parkzeit. Alle Parkvorgänge enden mit der Höchstparkdauer von 4 Stunden.
Bezüglich der Betreiber hat sich die Stadt Dinslaken zur Zusammenarbeit mit dem Mehrbetreibermodell des Dachverbandes Smartparking e.V. entschlossen. Unter diesem Dachverband haben sich die führenden Betreiber des Handyparkens vereinigt, um eine wettbewerbsfähige Plattform bilden zu können.
Folgende Betreiber bieten aktuell Handyparken in Dinslaken an:
Name des Betreibers / Anbieters | Name der App |
Sunhill technologies GmbH | PayByPhone |
Swarco Traffic Systems GmbH | PARCO |
Yellowbrick GmbH / flowbird | Yellowbrick |
EasyPark GmbH | EasyPark |
Park Now GmbH | Park Now |
stadtraum GmbH | moBiLET |
Parkster | Parkster |
Die Erfassungsgeräte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrsaußendienstes der Stadt Dinslaken können in Echtzeit die digitalen Parkscheine kontrollieren. Lediglich kurzzeitige technische Probleme (z.B. durch Funklöcher) können dazu führen, dass eine Kontrolle nicht erfolgen kann. Der Abrechnungsbeleg des Anbieters kann in diesen Fällen der Stadt als Nachweis vorgelegt werden.
Das Thema „Datenschutz“ ist beim Handyparken natürlich ganz wichtig. Jeder Anbieter ist verpflichtet, sich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verhalten und dementsprechend sorgsam mit den sensiblen persönlichen Daten umzugehen.
Somit ist das Handyparken eine gute Alternative zur Benutzung des altbewährten Parkscheinautomaten oder der Parkuhren.
Lediglich das Einrichten einer Bezahlung per Handy für das „Anwohnerparken“ ist nicht möglich. Denn das Anrecht auf einen Anwohnerparkausweis muss durch die Stadtverwaltung geprüft werden.
Bei Rückfragen können sich Anbieter an Frau Schmidt-Jakisch und Nutzer an Herrn Strewginski sowie an Frau Hans wenden.