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Grundsteuer

Allgemeines

 

Die Grundsteuer berechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer. Die Festsetzung des Messbetrages erfolgt durch das Finanzamt Dinslaken (Bewertungsstelle). Bei Rückfragen zum Messbetrag wenden Sie sich bitte unter Angabe der Einheitswertnummer an das Finanzamt Dinslaken.

Wenn im Verlauf des Jahres der Eigentümer eines Grundstückes wechselt, gilt die Umschreibung auf den neuen Eigentümer durch das Finanzamt erst ab dem nachfolgenden Kalenderjahr, daher bleibt die Steuerpflicht des bisherigen Eigentümers bis zum Ablauf des Jahres bestehen.

Hebesatz Grundsteuer 2019

  • A: 280 % (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
  • B: 648 % (für die Grundstücke)

Hebesatz Grundsteuer 2020

  • A: 280 % (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
  • B: 648 % (für die Grundstücke)

Hebesatz Grundsteuer 2021

  • A: 280 % (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
  • B: 648 % (für die Grundstücke)

Hebesatz Grundsteuer 2022

  • A: 280 % (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
  • B: 648 % (für die Grundstücke)

 

Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

 

Als Grundstückseigentümer*in haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Dinslaken unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02064 445-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.
    Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
    Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

 

Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen Städtetag hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht. Das Video finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform

In diesem Video wird die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden und auf die Gründe hingewiesen, weshalb die Reform notwendig war. Insbesondere sollen alle Erklärungspflichtigen für eine rechtzeitige Grundsteuererklärung sensibilisiert werden.

 

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen:

 

www.grundsteuer.nrw.de

 

 

Adresse Finanzamt Dinslaken
Schillerstraße 71
46535 Dinslaken
Telefon: 02064 445-0
Internet: www.finanzamt-dinslaken.de

Zentrale Mail-Adresse

gba@dinslaken.de