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Gewerbesteuer

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Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Nach dem Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt, Gewerbesteuer zu erheben. Gewerbesteuerpflichtig ist grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb. Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Die Gewerbesteuer wird in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet.

Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das Finanzamt ermittelt anhand der Gewerbesteuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis einen Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde in Form des Gewerbesteuermessbescheides (als sogenannter Grundlagenbescheid) mitgeteilt.

Die Gemeinde setzt unter Anwendung des jeweils gültigen Gewerbesteuerhebesatzes (= Multiplikator) die Gewerbesteuer fest und erteilt dem Steuerpflichtigen für den jeweiligen Erhebungszeitraum den Gewerbesteuerbescheid. Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Dinslaken festgesetzt.

Gewerbesteuerhebesätze in Dinslaken

  • 1994 - 2001 = 405 %
  • 2002 - 2005 = 424 %
  • 2006 - 2013 = 434 %
  • seit 2014 = 460 %

Bei der Erhebung von Vorauszahlungen kann die Festsetzung des Messbetrages durch das Finanzamt erfolgen. Die Gemeinde kann auch aufgrund Ihrer Angaben Vorauszahlungen erheben. Die Vorauszahlungen werden am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig.

Fragen, die die Festsetzung des Steuermessbetrages betreffen, richten Sie bitte an das für Ihren Betrieb zuständige Finanzamt. Ist der Sitz der Hauptniederlassung Ihres Betriebes in Dinslaken, ist das Finanzamt Dinslaken (Tel.-Nr.: 02064/445-0) zuständig.

Bei Fragen zur Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Steuernummer oder des Kassenzeichens an die genannten Ansprechpartner.

Zuständige Fachdienste

Zentrale Mail-Adresse

gewerbesteuer@dinslaken.de