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Gewerberegisterauskunft
Kontakt
Büro: 316
Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken
Büro: 317
Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken
Sie können gebührenpflichtige Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
- Der Name,
- die betriebliche Anschrift und
- die angezeigte Tätigkeit
werden Ihnen auf schriftliche Anfrage mitgeteilt.
Weitere Daten dürfen Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mitgeteilt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse an diesen Daten glaubhaft machen und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
Die Übermittlung dieser Daten per E-Maill ist zurzeit grundsätzlich nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie auch auf Anfragen per E-Mail immer eine schriftliche Antwort erhalten. Bitte teilen Sie deshalb immer auch eine Postanschrift mit.
Bei der Anfrage teilen Sie bitte möglichst auch mit, auf welchen Zeitpunkt sich Ihre Anfrage bezieht. Unter Umständen hat nämlich bereits ein Inhaberwechsel stattgefunden.
Fantasienamen der Gewerbetreibenden z.B. „Boutique 2007“ sind hier in der Regel nicht gespeichert. Um den gesuchten Gewerbetreibenden zu finden, ist es daher zwingend erforderlich, dass Sie entweder die Anschrift des Betriebes oder den Namen des Gewerbetreibenden kennen. Ihre Anfrage hat ansonsten wenig Aussicht auf Erfolg und trotzdem müssten Sie für eine negative Auskunft eine Bearbeitungsgebühr entrichten.
benötigte Unterlagen:
Antrag auf Auskunft aus der Gewerbekartei
Gebühren
Auskunft - Einzelperson : 23 €
Auskunft - "negativ" Einzelperson : 5 €
Auskunft - Personenmehrheit: 30 €
Auskunft - "negativ" Personenmehrheit : 15 €
Auskunft mit örtlicher Ermittlung : 40 €
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Bei Vorsprache ist die Möglichkeit der Barzahlung gegeben.