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Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

Kontakt

Wiechert, Janine

Zuständigkeit J - S

Telefon: 0 20 64 / 66-433

Anschrift:

Büro: 316

Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken

Willemsen, Anke

Zuständigkeit T - Z

Telefon: 0 20 64 / 66-759

Anschrift:

Büro: 317

Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken

Trotz Gewerbefreiheit besteht für verschiedene Gewerbezweige eine besondere Überprüfungs- oder Genehmigungspflicht

Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden

Bei der Ausübung einer der folgenden Tätigkeiten sind

  • ein Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzbehörde, Bürgerbüro)
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und (zu beantragen bei der Wohnsitzbehörde, Bürgerbüro)
  • eine Auskunft in Steuersachen (zu beantragen beim Finanzamt)

unverzüglich nach der Anmeldung zu beantragen:

  • An- und Verkauf von Gebrauchtwaren folgender Warengruppen:
  • hochwertige Konsumgüter (Unterhaltungselektronik, Computer, optische Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung)
  • Kraftfahrzeuge und Fahrräder
  • Edelmetalle und edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus den oben genannten Metallen
  • Edelsteine, Perlen und Schmuck
  • Altmetalle
  • Auskunfteien und Detekteien
  • Ehe-, Partnerschafts- und Bekanntschaftsvermittlung
  • Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste

Wichtig für Ausländer !!!

Überprüfen Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Pass keine Auflage enthält, die die Ausübung eines selbständigen Gewerbes verbietet.

Sollte dies jedoch der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Ausländeramt und beantragen die Streichung der Auflage.