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Gebührenbescheid

Gibt ein Leser seine entliehenen Medien nicht zurück oder bezahlt seine ausstehenden Gebühren nicht, erhält er von der Bibliothek diesen Gebührenbescheid. Damit wird ihm der Wert der Bücher in Rechnung gestellt und die offenen Gebühren eingefordert.

Die Rückgabe der Medien ist auch bei erhaltenem Gebührenbescheiden noch möglich. Gleichzeitig bezahlt man die Mahngebühren und damit ist der Bescheid dann erledigt.

Zuständige Sachberabeiter:

Julia Axning

Gisela Zwiener-Busch