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Führungszeugnis

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Führungszeugnis für private oder behördliche Zwecke

Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Zentralregister des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof. In dieses Register der Justiz werden Entscheidungen in Strafsachen eingetragen. Viele private und öffentliche Arbeitgeber verlangen bei der Einstellung die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Das Führungszeugnis muss man persönlich beim Bürgerbüro beantragen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigung ist nicht möglich. In der Regel wird es innerhalb von 10 - 14 Tagen zugesandt. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, ist der Verwendungszweck anzugeben und die Adresse des Empfängers vorzulegen.

Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, ist es erforderlich, ein Schreiben der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.

Ein Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann sowohl am Haupt- als auch am Nebenwohnsitz gestellt werden.

Minderjährige können ab dem 14. Lebensjahr den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses persönlich beantragen oder durch einen Erziehungsberechtigten stellen lassen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Adresse der Behörde

Gebühren

  • 13 Euro
  • Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch Nachweise möglich (z.B. Ehrenämter, ALG II Empfänger)