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Führerscheinumtausch in den EU-Kartenführerschein

Kontakt

Bürgerbüro, Stadtmitte

Telefon: 0 20 64 / 66-666

Bürgerbüro

Friedrich-Ebert-Straße 82 - 84
46535 Dinslaken

Bürgerbüro, Hiesfeld

Telefon: 0 20 64 / 66-666

Bürgerbüro Hiesfeld

Jahnplatz 1
46539 Dinslaken

Wenn Sie ihren Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen wollen, müssen Sie persönlich im Bürgerbüro vorsprechen. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Führerschein im Expressverfahren zu bestellen. Die Lieferzeit beträgt 3-10 Werktage, abhängig davon, ob die Abholung beim Straßenverkehrsamt in Wesel erfolgt oder der Führerschein per Post an den Antragsteller verschickt wird.

Eine Abholung in den Bürgerbüros Stadtmitte und Hiesfeld ist nicht möglich.

Umtauschfristen

Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt gestaffelt. Zu Beginn erfolgt der Umtausch der Papierführerscheine.
Der Umtausch der Papierführerscheine, welche bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Für Inhaber eines Papierführerscheins gelten folgende Fristen:

  • Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2033 umtauschen.
  • Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1953 und 1958 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2022 umtauschen.
  • Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1959 und 1964 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2023 umtauschen.
  • Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1965 und 1970 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2024 umtauschen.
  • Personen mit Geburtsjahrgang 1971 und später müssen den Führerschein bis 19. Januar 2025 umtauschen.

Der Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine richtet sich nach dem jeweiligen Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen. Für Inhaber eines vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheins gelten folgende Fristen:

  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum in den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum in den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum in den Jahren 2005 bis 2007 müssen bis 19. Januar 2028 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum im Jahr 2008 müssen bis 19. Januar 2029 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum im Jahr 2009 müssen bis 19. Januar 2030 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum im Jahr 2010 müssen bis 19. Januar 2031 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum im Jahr 2011 müssen bis 19. Januar 2032 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 2012 bis 18. Januar 2013 müssen bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild

Hinweis:
Sie haben Ihre Fahrerlaubnis nicht im Kreis Wesel erworben?
Dann benötigen Sie eine Karteikartenabschrift (Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister) der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Diese gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Gebühren

  • wird der neue Führerschein beim Straßenverkehrsamt Wesel abgeholt: 25,30 Euro
  • wird der neue Führerschein zu Ihnen nach Hause geschickt: 30,40 Euro
  • Expressgebühr: 17,20 Euro