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Fahrverbot
Die Bußgeldstelle bietet den Dinslakener Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Führerscheine für die Dauer eines verhängten Fahrverbotes zu verwahren. Dies gilt nicht nur für von hier verfügte Fahrverbote sondern auch für entsprechende Anordnungen anderer Behörden.
Mitzubringen sind:
- Bußgeldbescheid
- Führerschein
- Bei Beauftragung: Vollmacht, beide Personalausweise und der Führerschein