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Ersatz von verloren gegangenen Schulzeugnissen
Zweitschriften von Zeugnissen werden in der Regel nur 10 Jahre aufbewahrt. Zeugnislisten zu Abgangs- und Abschlusszeugnissen werden hingegen über einen Zeitraum von 50 Jahren nach Abschluss der schulischen Laufbahn an der Schule aufbewahrt, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.
Sollte das Originalzeugnis verloren gegangen oder zerstört worden sein, wird kein zweites Originalzeugnis ausgestellt, sondern lediglich eine Zweitschrift.
Zweitschriften werden grundsätzlich nur von der zuletzt besuchten Schule ausgestellt und müssen dort schriftlich unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden.
Auskunft über den Aufbewahrungsort der Zeugnisse / Zeugnislisten, von Schulen, die in den letzten Jahren geschlossen wurden, kann der Fachdienst 6.1 geben. Die Zweitschriften sind in den jeweiligen Schulsekretariaten zu beantragen.
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Zeugniskopien können im Bürgerbüro innerhalb der Öffnungszeiten gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr vorgenommen werden.