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Einschulungsuntersuchung

Einschulungsuntersuchung (Schuleingangsuntersuchung)

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung der schulpflichtig werdenden Kinder auf die körperliche Schulfähigkeit bzw. zur Feststellung gesundheitlicher Einschränkungen. Werden gesundheitliche Einschränkungen festgestellt, werden entsprechende Förderungen vorgeschlagen. Die Einschulungsuntersuchung wird vom Kreis Wesel durchgeführt. Von dort erfolgt auch die Einladung an die Erziehungsberechtigten.

Benötigte Unterlagen

  • Vorsorgeheft
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Gesundheitsfragebogen (wird mit der Einladung zugeschickt)
  • ärztliche Berichte (falls vorhanden)

Gebühr

kostenlos für die untersuchten Kinder bzw. deren Eltern

Hinweise

  • Bei der schriftlichen Einladung zur Einschulungsuntersuchung wird ein Gesundheitsfragebogen zugeschickt, der von den Eltern ausgefüllt zum Termin mitgebracht werden soll und dem untersuchenden Mediziner bei der Vorstellung des Kindes hilft, ein orientierendes Bild zu Besonderheiten oder Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes zu bekommen.
  • Zur Untersuchung gehören: Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit, körperliche Untersuchung, Tests zur Überprüfung der für den Schulbesuch bedeutsamen Fähigkeiten im Bereich der Motorik, der Wahrnehmung und der Sprache.
  • Sollten sich in einem der Bereiche Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen ergeben, so wird dies mit den Eltern besprochen und es werden Empfehlungen zu weiteren Untersuchungen bzw. Förderung oder Therapie gegeben.
  • Die Mitteilung über Schulfähigkeit und über empfehlenswerte Förderung oder Therapie erfolgt schriftlich an die entsprechende Grundschule und das Schulverwaltungsamt.

Kontakt beim Kreis Wesel

Rita Michalczyk

Telefon: 02841/202-1205
Telefax: 02841/202-1905