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Einbürgerung
Einen Anspruch auf Einbürgerung erwirbt ein/e ausländische/r Staatsangehörige/r in der Regel, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie leben seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland.
- Sie können Ihre Identität nachweisen.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
- Sie oder Ihre Familienangehörigen können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren – ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (mind. Sprachtest B1)
- Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland. (Nachgewiesen durch einen Einbürgerungstest, den erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs -Test "Leben in Deutschland" oder Zeugnisse über abgeschlossene deutsche Berufsausbildung/Studium)
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
- Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben.
Nähere Informationen über besondere Regelungen (z.B. Aufenthaltsverkürzungen für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen oder aufgrund von besonderen Integrationsleistungen) erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten > Einbürgerung.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen für Einbürgerungen finden Sie im Staatsangehörigkeitsgesetz.
ANTRAGSTELLUNG:
Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Einbürgerungsinteressenten erfolgt zurzeit eine Aufnahme in eine Liste. Diese Liste wird chronologisch abgearbeitet.
Wenn Sie an der Aufnahme in die Liste Interesse haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit an einbuergerung@dinslaken.de
Folgende Informationen sind für die Aufnahme in die Liste notwendig:
- Name
- Geburtsdatum
- Anschrift und Telefonnummer
Nach Eintragung in die Liste werden wir Ihnen das Formular „Antrag auf Einbürgerung“ und eine Liste der notwendigen Unterlagen auf postalischem Wege zukommen lassen.
GEBÜHREN:
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 € pro eingebürgerte Person.
Diese ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, das mit eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte hat, auf 51 €.