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eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR

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Bürgerbüro, Hiesfeld

Telefon: 0 20 64 / 66-666

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46535 Dinslaken

Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.

Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR, die in Dinslaken ihren Hauptwohnsitz haben, mindestens 16 Jahre alt sind und keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können eine eID-Karte in den Bürgerbüros beantragen.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • ein von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)

In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Ihre Anschrift. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebehörde anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.

Gebühren

  • antragstellende Person ab 16 Jahren: 37 Euro

Aus Gründen der Übersichtlichkeit können hier nicht alle Umstände berücksichtigt werden. Sollten Sie im Hinblick auf ihre persönliche Situation noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.