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Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Gerne vereinbaren wir zur Besprechung Ihrer individuellen Heiratsangelegenheit einen persönlichen Termin.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird für ausländische Verlobte für eine Heirat in Deutschland von der jeweiligen ausländischen Heimatbehörde, zum Beispiel Botschaft oder Generalkonsulat, ausgestellt. Das Ehefähigkeitszeugnis besagt, dass keine Ehehindernisse nach den Gesetzen des betreffenden Heimatstaates bestehen und die ausländischen Verlobten in Deutschland die Ehe schließen können.
Umgekehrt kann es sein, dass für deutsche Verlobte ein Ehefähigkeitszeugnis auszustellen ist, wenn zum Beispiel eine Heirat mit ausländischen Partnern oder auch von zwei deutschen Staatsangehörigen im Ausland erfolgen soll.
Wann ein Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird beziehungsweise welche Unterlagen für die Erstellung des Ehefähigkeitszeugnisses von Ihnen benötigt werden, erfahren Sie beim Standesamt.