Inhalt

Denkmalförderung beantragen incl. Gartenstadt Lohberg

Kurzbeschreibung

Gemäß §§ 35 und 36 Denkmalschutzgesetz NRW wird die Pflege von Denkmalen gefördert. Sie benötigen hierzu eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Diese kann mit dem Antrag auf Denkmalförderung erfolgen. Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung dem Fachdienst Bauaufsicht, Denkmalschutz einzureichen.

Informationen

Für größere Maßnahmen können über die Untere Denkmalbehörde Anträge für das Denkmalförderungsprogramm des Landes NRW gestellt werden. Stichtag für den Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde ist der 1. September des Jahres für das Folgejahr.

Hinweis

Für die Bereitstellung der Fördermittel durch das Land NRW besteht keine Rechtspflicht. Es besteht somit auch kein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Förderung.