Inhalt
![](/c1257d710030e469/files/buergerservice.jpg/$file/buergerservice.jpg?openelement)
Denkmalangelegenheiten incl. Gartenstadt Lohberg
Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig.
Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen im Denkmalbereich Dinslaken -Werksiedlung Alt-Lohberg- sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Baudenkmälern, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.
Anträge auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis sind mit entsprechendem Antragsvordruck zu stellen. Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.