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Beurkundung Jugendamt

Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehören u.a. auch die Beurkundungen der

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Unterhaltszahlung
  • Sorgeerklärung

Bitte setzen Sie sich vorab mit einem der genannten Urkundspersonen / Ansprechpartner telefonisch in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.

Sie können sich auch wahlweise an einen Notar, an das Standesamt oder das Amtsgericht wenden.

Gebühren

Die Beurkundung beim Jugendamt ist für Sie kostenfrei.