Inhalt

Besonderer Kündigungsschutz schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen (Schwerbehindertenkündigung)

Kontakt

Keil, Martin

Telefon: 0 20 64 / 66-585

Stadthaus

Büro: 015

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Für behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr und für Gleichgestelle gilt der besondere Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. Eine Kündigung ist daher erst wirksam, wenn das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes (LVR) Köln der Kündigung vorher zugestimmt hat. Bei Fragen zu diesem Thema hilft der LVR Köln oder die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben (ehemals die örtliche Fürsorgestelle).

Besondere Öffnungszeiten

Terminvergabe
nur nach telefonischer Absprache
Telefon
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr