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Beglaubigungen

Sie können im Bürgerbüro Unterlagen wie z.B. Zeugnisse beglaubigen lassen. Dabei wird das Original mit der vorgelegten Kopie verglichen, wobei jede Seite einzeln kopiert sein muss. Sollten Sie keine Kopien mitbringen, können sie auch im Bürgerbüro gegen Gebühr gefertigt werden.

Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB). Wird eine Unterschriftsbeglaubigung für private Zwecke benötigt, kann diese Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.

Ausnahme:

Die Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist dem Standesamt vorbehalten.

In besonderen Fällen kann auf die Gebühren verzichtet werden, bitte erkundigen Sie sich im Bürgerbüro, ob dies für Ihre Situation zutrifft.

Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten werden durch den Fachdienst Senioren und Soziale Leistungen durchgeführt.

Die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen werden durch den Fachdienst Soziale Dienste / Betreuungsstelle durchgeführt (10 € Gebühr).

Gebühren

  • Unterschriftsbeglaubigung 1,50 Euro, Beglaubigung einer Kopie 2,50 Euro je Seite A 4,
  • Kopierkosten 0,50 Euro je Seite A4