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Baustellensicherung

Kontakt

Stiller, Corina

Telefon: 0 20 64 / 66-405

Anschrift:

Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung
- Einrichtung von Baustellen -

Wer kann einen Antrag stellen?

Berechtigte Fachfirmen können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Einrichtung einer Baustelle - stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (zum Beispiel Straßen, Gehwege oder Radwege) bei der Maßnahme in Anspruch betroffen ist.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu ( auch per Fax oder E-Mail), rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Unbedingt ist die Kopie des Regelplanes oder ein Verkehrszeichenplan beizufügen.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Stadt Dinslaken
Ordnungsamt –Verkehrsabteilung-
Friedrich-Ebert-Str. 31
46535 Dinslaken

siehe Kontakt

Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

Wenn der Antrag schriftlich eingeht, erhalten Sie innerhalb 1 Woche eine Antwort.

Rechtliche Grundlagen

Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß § 45 StVO für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum.

 

Gebühren

  • 35 - 767 Euro (zzgl. Eilzuschlag oder Gebühr für Ortstermin)