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Baumschutzsatzung / Fällgenehmigung

Die Baumschutzsatzung der Stadt Dinslaken dient dem Erhalt und der Verbesserung des Stadtklimas und der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Dadurch soll der Baumbestand erhalten werden, damit dieser der Naherholung, Gestaltung, Pflege und Gliederung des Orts- und Landschaftsbildes dienen kann. Hierdurch sollen schädliche Einwirkungen auf den Menschen und die Stadtbiotope verhindert werden.

Die Satzung schützt alle Bäume

  • die in einer Stammhöhe von einem Meter einen Umfang von 80 cm haben
  • die keine Kern- und Steinobstbäume oder Nadelgehölze sind.

Sie untersagt, solche Bäume zu fällen, zu beschädigen, zu zerstören oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Hierzu zählt auch ein Kronenrückschnitt.
Ausnahmsweise kann eine Fällgenehmigung für einen geschützten Baum erteilt werden. In diesem Fall ist ein formloser Antrag an die Stadtverwaltung zu richten. Die Genehmigung ist kostenfrei und wird zeitnah erteilt.

Aus artenschutzrechtlichen Gründen empfehlen wir zwischen dem 1. März und dem 1. Oktober keine Rodungen und Grünschnitte durchzuführen.