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Baulast
Tipp für den Grundstückskauf
Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollte vor dem Kauf eines Grundstücks grundsätzlich eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt werden.
Eine Baulast ist gemäß § 85 BauO NRW die freiwillige Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen für ein Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks.
Die Löschung einer Baulast ist nur möglich, wenn kein öffentlich-rechtliches Interesse mehr an der Baulast besteht.
Die Baulasten werden bei der Stadt Dinslaken beim Fachdienst Vermessung, GEO-Dienste, Liegenschaften im Baulastenverzeichnis geführt. Eine Eintragung in das Grundbuch erfolgt nicht.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder eine Abschrift erhalten.
Beispiele
- Abstandsflächenbaulast - Verpflichtung zur Übernahme einer Abstandsfläche eines fremden Gebäudes auf das eigene Grundstücke mit der Maßgabe, diese nicht für eigene Abstandsflächen in Anspruch zu nehmen und nicht mit in einer Abstandsfläche unzulässigen baulichen Anlage zu überbauen.
- Vereinigungsbaulast - Verpflichtung, zwei oder mehrere verschiedene Grundstücke als eine baurechtliche Einheit zu betrachten.
- Erschließungsbaulast - Verpflichtung, eine bezeichnete Fläche als Zufahrt zur Verfügung zu stellen und freizuhalten und das Befahren und Begehen und / oder die Durchführung von Leitungen auf Dauer zu dulden.
- Stellplatzbaulast - Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen für ein anderes Grundstück zur Verfügung zu stellen
Hinweis: Für den Antrag zur Eintragung von Flächenbaulasten wie z.B. Abstandsflächen oder Erschließung ist ein amtlicher Lageplan erforderlich.
Gebühren
Richtet sich nach der AVwGebO NRW in Verbindung mit dem GebG NRW
- Eintragung einer Baulast:
50 bis 250 Euro - Löschung einer Baulast:
50 Euro - schriftliche Auskunft:
50 Euro - schriftliche Auskunft, dass keine Baulast besteht:
30 Euro