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Baugenehmigung
Kontakt
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Für bestimmte Maßnahmen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dazu gehören:
- die Errichtung von Gebäuden und Anlagen
- die Änderung von Gebäuden und Anlagen durch An- und Umbau
- der Abbruch von Gebäuden
- die Nutzungsänderung durch Umnutzung von Gebäuden, z.B. Wohngebäude in Bürogebäude, Garage in Lagerfläche
- die Nutzungsänderung durch Änderung der Nutzungsart von Räumen innerhalb eines Gebäudes, z.B. Wohnung in Büro, Ladenlokal in Gaststätte
- die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen
Genehmigungsfreie Vorhaben gemäß § 62 Bau O NRW 2018 sind kleinere Vorhaben , wie z.B. Gebäude bis 75 cbm Bruttorauminhalt oder Stellplätze bis 100 qm. Diese bedürfen keiner Genehmigung. Sie müssen jedoch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften z.B. in Bezug auf Abstandflächen entsprechen.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die für ihren Baubezirk zuständige Kontaktperson.
Bezirk | Kontaktperson |
---|---|
Eppinghoven, Bruch | Ellen Böhnke |
Lohberg und Denkmalangelegenheiten | Erich-W. Heinser |
Averbruch, Hiesfeld - westlich der Oberhausener Straße, Gewerbegebiet Mitte und Oberlohberg | Manuela Grandoch |
Stadtmitte, Hiesfeld - östlich der Oberhausener Straße, Gewerbegebiet Süd | Mohamad Chahine |
Für Baugenehmigungen füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
Entscheiden Sie sich hier für eine der beiden Möglichkeiten:
- Sie können sich das Formular als PDF ausdrucken und händisch ausfüllen
- Sie lassen sich von einem digitalen Assistenten barrierefrei bei der Ausfüllung des Formulares unterstützen