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Außendienst

Kontakt

Gehling, Klaus

Telefon: 0 20 64 / 66-402 Mobil 0170 852 1925

Anschrift:

Büro: 311

Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken

Mendl, Jörg

Telefon: 0 20 64 / 66-213

Anschrift:

Büro: 306

Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken

van Amerongen, Jörg

Telefon: 020 64 / 66 689

Anschrift:

Büro: 307

Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken

Yilmaz, Aynur

Telefon: 0 20 64 / 66-514

Anschrift:

Büro: 310

Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken

Grabo, C.

Telefon: 0 20 64 / 66-515

Anschrift:

Büro: 318

Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken

Der Außendienst der Ordnungsbehörde

ist mit seinem Ermittlungs-/Vollzugs- und Streifendienst zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet .

Der Streifendienst ist im gesamten Stadtgebiet tätig, um Ordnungsstörungen zu unterbinden und/oder zu ermitteln.

Bei Großveranstaltungen sorgen die Kolleginnen und Kollegen des gesamten Außendienstes unter anderem dafür, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.

Der Außendienst der Ordnungsbehörde ist an seiner dunkelblauen Dienstkleidung, die mit dem Hoheitsabzeichen (Stadtwappen) der Stadt Dinslaken versehen ist, deutlich erkennbar.

Auch die Einsatzfahrzeuge sind deutlich über die Aufschrift ORDNUNGSBEHÖRDE und das Logo erkennbar.

Der Außendienst des Ordnungsamtes

  • ist Ansprechpartner für Probleme und Fragen der Bürger
  • ist "Auge" für die Stadtverwaltung, andere Behörden und Einrichtungen
  • arbeitet im Rahmen der Ordnungspartnerschaft eng mit der Polizei zusammen
  • ermittelt eigenständig relevante Ordnungsstörungen und klärt Sachverhalte auf
  • meldet den zuständigen städtischen Fachämtern und anderen Behörden Schaden- und Gefahrenfälle, in denen zur Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen Ordnungsverfügungen zu erlassen sind
  • führt Ordnungs- und Jugendschutzstreifen durch
  • greift bei gegenwärtigen Gefahren sofort ein, um Schäden für die öffentliche Sicherheit abzuwehren und um ggf. Straftaten zu verhindern
  • ahndet Ordnungswidrigkeiten (Erhebung von Verwarnungsgeldern vor Ort, Einleitung von Bußgeldverfahren bei schwerwiegenden Rechtsverstößen)
  • erhält vom Innendienst des Ordnungsamtes Arbeitsaufträge, insbesondere in Angelegenheiten der Gefahrenabwehr nach gewerbe-, gaststätten- und immissionsrechtlichen Vorschriften
  • erhält Arbeitsaufträge von anderen städtischen Ämtern (z. B. Bürgerbüro, Schulverwaltungsamt, Stadtkasse, Jugendamt)
  • erhält Amtshilfeersuchen von anderen Behörden aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland