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Ausnahmegenehmigung für den ruhenden Straßenverkehr

Für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Umzüge, Ausführung von Handwerksarbeiten) können Ausnahmegenehmigungen von den bestehenden Halt- und Parkregelungen erteilt werden. Die entsprechende Genehmigung ist gebührenpflichtig.

Gebühren

  • 15 €