Ausnahmegenehmigung für den ruhenden Straßenverkehr
Für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Umzüge, Ausführung von Handwerksarbeiten) können Ausnahmegenehmigungen von den bestehenden Halt- und Parkregelungen erteilt werden. Die entsprechende Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Gebühren