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Bürgerbüro, Stadtmitte

Telefon: 0 20 64 / 66-666

Bürgerbüro

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Jahnplatz 1
46539 Dinslaken

Neu in Dinslaken ?  Herzlich Willkommen !

Ihre Meldeangelegenheiten können Sie als Deutscher oder EU-Bürger in einem der Bürgerbüros erledigen. Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist das Ausländeramt für Sie zuständig. Vereinbaren Sie hierzu bitte telefonisch einen Termin bei der Ausländerbehörde unter der Telefon-Nr. 02064/66-704.

Grundsätzlich soll eine Anmeldung persönlich vorgenommen werden. Bei Familien mit Kindern unter 18 Jahren genügt es, wenn ein Elternteil mit den Ausweisen der anderen Familienmitgliedern vorspricht.

Wird eine Anmeldung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder. Zieht ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil aus der bisherigen gemeinsam genutzten Wohnung aus, muss das Einverständnis und die Kopie eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) des zurückbleibenden Elternteils vorgelegt werden.

Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden. Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich.

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis/Reisepass und, soweit vorhanden, Kinderreisepass
  • Familienstammbuch
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Einverständniserklärung Sorgeberechtigter bei Umzug minderjähriger Kinder

Ziehen Sie aus einer dem Kreis Wesel angehörigen Stadt zu und haben ein Fahrzeug auf sich als Halter zugelassen bitte auch die

Gebühren fallen für die Anmeldung nicht an. Für die Änderung des Fahrzeugscheins fallen pro Fahrzeug 12,00 € Gebühren an.

Sollten Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Situation Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.