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Anmeldung zu den weiterführenden Schulen - Klasse 5

Anmeldungen für das Schuljahr 2022/2023

Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen der Stadt Dinslaken für das Schuljahr 2022/23 finden vom 12. bis zum 16. Februar 2022 statt.

Die Termine für das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2023/2024 stehen noch nicht fest und werden erst Ende 2022 bekanntgegeben.

Schulformempfehlung

Zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klasse 4 beraten die Grundschulen die Eltern über eine für ihr Kind geeignete Schulform. Die Schulformempfehlung der Grundschule ist für die Eltern nicht verbindlich, so dass sie ihr Kind grundsätzlich bei der Schulform ihrer Wahl anmelden können.

Verfahren für die Anmeldungen

Über die Grundschule werden die notwendigen Anmeldescheine an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Grundsätzlich kann für ein Kind nur die Aufnahme an einer weiterführenden Schule beantragt werden. Eine Doppelanmeldung ist nicht möglich. Die Anmeldungen werden in den Sekretariaten der weiterführenden Schulen entgegengenommen.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleitung bei der Entscheidung über die Aufnahme die sogenannten Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:

  • Geschwisterkinder
  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  • ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache
  • in Gesamtschulen und in Sekundarschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität)
  • Schulwege
  • Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule

Nur im Ausnahmefall ist auch ein Losverfahren denkbar.

Bei Nichtaufnahme wird die Schule den Sorgeberechtigten die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig zurücksenden, damit diese ihr Kind persönlich an einer anderen Schule anmelden können.

Für alle Schulformen gilt:

Die eigentliche Anmeldung kann nur persönlich – in den meisten Schulen mit dem anzumeldenden Kind – direkt an der gewünschten Schule erfolgen-.

Hinweis

Die abschließende Aufnahmeentscheidung erfolgt erst nach dem letzten Anmeldetag.

Grundsätzlich wird empfohlen, die Anmeldung zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform vorzunehmen. Dies ist insbesondere für die Übernahme der Schülerfahrkosten bedeutsam, da die Fahrkosten nur für den Besuch zur nächstgelegenen Schule übernommen werden.

Benötigte Unterlagen

Zur Anmeldung ist der Aufnahmeantrag, das Familienstammbuch und das letzte Halbjahreszeugnis (Original) zusammen mit der Schulformempfehlung mitzubringen.