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Angebote und Hilfen zur Unterstützung für Zuhause
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Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Haushaltsnahen Dienstleistungen bieten eine Reihe von Hilfen im nichtpflegerischen Bereich an, die Ihnen eine selbstständige Lebensführung in der eigenen Wohnung erleichtern.
Dazu gehören zum Beispiel die Erledigung von Einkäufen, Putzen, Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, Besuchsdienste und sonstige Hilfen im und ums Haus.
Die Kosten richten sich jeweils nach der erbrachten Leistung und müssen von Ihnen selber getragen werden. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine Übernahme der Kosten beim Amt für Jugend und Soziales, Fachdienst Soziale Leistungen, zu beantragen. Lassen Sie sich hierüber auch im Fachdienst Senioren und Integration oder von den Anbietern der Haushaltsnahen Dienstleistungen beraten.
Die Angebote der einzelnen Dienstleister sind sehr unterschiedlich und reichen vom reinen Einkaufsdienst oder Besuchsdienst bis zu umfassenden hauswirtschaftlichen Hilfen.
Darüberhinaus bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über die Internetseite www.vz-nrw.de/haushaltshilfen Informationen zu Qualitätskriterien, eine Checkliste und eine Datenbank zur Auswahl eines Dienstleisters an.
Mahlzeitendienste / Menüservice
Das Angebot umfasst Vollkost, Diabetes Kost, leichte Vollkost, vegetarische Kost und teilweise natriumverminderte Kost.
Einkommensschwache Dinslakener Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen von Sozialhilfe beim zuständigen Fachdienst (Fachdienst Soziale Leistungen) einen pauschalen Zuschuss beantragen.
Über die Menüpreise, aktuelle Speisepläne und Lieferbedingungen informieren Sie sich bitte direkt bei den Anbietern.
Hausnotrufdienste
Hausnotrufdienste ermöglichen Ihnen, bei plötzlich auftretenden Notsituationen sofort mit einer Zentrale Kontakt aufzunehmen und Hilfe herbei zu rufen.
Darüber hinaus vermitteln einige Anbieter auch weitere Dienstleistungen.
Es gibt verschiedene Notrufsysteme. Im Wesentlichen unterscheiden sich stationäre Systeme, bei denen eine Notruftaste an einem Zusatzgerät zu Ihrem Telefon betätigt werden muss, von einem so genannten Funkfinger, den Sie in der Tasche oder um das Handgelenk tragen können. Mit diesem Funkfinger können Sie sich in der Wohnung frei bewegen und im Notfall durch Knopfdruck die Notrufzentrale oder eine(n) gespeicherte(n) AnsprechpartnerIn Ihrer Wahl erreichen.
Häusliche Pflegedienste / Ambulante Pflegedienste
Häusliche Pflegedienste bieten vorrangig pflegerische Hilfen an, die von Fachkräften der Kranken- und Altenpflege geleistet werden.
Sie ermöglichen es somit vielen kranken und pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich in ihrer Wohnung und in der gewohnten Umgebung zu leben.
Die Dienste sorgen einerseits für die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung, die über Leistungen Ihrer Pflegekasse mindestens anteilig finanziert werden können (Pflegesachleistung) andererseits für die medizinische Behandlungspflege, d.h. die Ausführung ärztlicher Verordnungen, die durch Leistungen Ihrer Krankenkasse finanziert werden können.
Einige Dienste bieten zusätzlich Fach- / Sonderpflege, einen Pflegehilfsmittelverleih, spezielle Beratungen, Pflegekurse und Gesprächskreise für Angehörige an.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse möglichst mit Kostenvoranschlag, welche Leistungen der häuslichen Pflege übernommen werden können.
Klären Sie ab, ob der Dienst Ihrer Wahl dort zugelassen ist und mit der Kasse abrechnen kann. Fragen Sie nach den vereinbarten Punktwerten mit dem Anbieter und vergleichen Sie möglichst, da es bei dem selben Angebot zu Preisdifferenzen kommen kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Stadt Dinslaken - Fachdienst Soziale Leistungen - an den Kosten.
Sollten Angehörige bzw. Bezugspersonen, für die der pflegebedürftige Mensch Pflegegeld (Geldleistung) von seine Kasse bezieht, überfordert sein oder zumindest teilweise ausfallen, kann eine zusätzliche oder ergänzende Versorgung durch einen Ambulanten Pflegedienst erfolgen. Bei dieser Kombileistung rechnet der Pflegedienst Sachleistung ab, der pflegebedürftige Mensch erhält dann prozentual anteiliges Pflegegeld für seine private Pflegeperson.