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Abschleppmaßnahmen

Kontakt

Hans, Monika

Telefon: 0 20 64 / 66-399

Anschrift:

Büro: 222

Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken

Insbesondere bei gravierenden Parkstößen, z.B. Parken auf Schwerbehindertenparkplatz ohne Sonderparkausweis für Schwerbehinderte (Achtung: nur ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus!), in Feuerwehrzufahrten, Grundstücksein- und –ausfahrten oder sonstiges behinderndes Parken kann es Ihnen passieren, dass Ihr Auto abgeschleppt wird.

Ob Ihr Auto abgeschleppt und wohin gebracht wurde, erfahren sie innerhalb der o.g. Öffnungszeiten von der Sachbearbeiterin des Ordnungsamtes (Tel.: 02064-66399) oder auch von der Polizei (Polizeiwache Dinslaken, Wilhelm-Lantermann-Str. 73, 46535 Dinslaken, Tel.: 02064-6220). In der Regel erfolgt die Abschleppmaßnahme durch die Fa. Schroer, Oststr. 84, 46539 Dinslaken, Tel.: 02064-93050.

Durch die Abschleppmaßnahme entstehen neben dem Verwarnungs- bzw. Bußgeld zusätzliche Kosten und Gebühren, die dem Betroffenen auferlegt werden. Der Betroffene hat die Möglichkeit, die Abschleppkosten direkt beim Abschleppunternehmer zu bezahlen. Hierdurch erspart er sich die ansonsten anfallenden Verwaltungsgebühren.