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Abmeldung

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Bürgerbüro, Stadtmitte

Telefon: 0 20 64 / 66-666

Bürgerbüro

Friedrich-Ebert-Straße 82 - 84
46535 Dinslaken

Bürgerbüro, Hiesfeld

Telefon: 0 20 64 / 66-666

Bürgerbüro Hiesfeld

Jahnplatz 1
46539 Dinslaken

Sie ziehen aus Dinslaken weg? Schade!

Eine Abmeldung in Dinslaken ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland umziehen. Als Staatsangehöroger eines nicht EU angehörigen Landes, ist die Ausländerbehörde für Sie zuständig. Vereinbaren Sie hierzu bitte telefonisch einen Termin bei der Ausländerbehörde unter der Telefon-Nr. 02064/66-704.

Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Dinslaken. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.

Für die Abmeldung benötigen Sie:

Bei der Abmeldung ins Ausland erhalten Sie eine Abmeldebestätigung. Heben Sie diese bitte gut auf, bei einer eventuellen Rückkehr in die Bundesrepublik wird diese Abmeldebestätigung zur Anmeldung gebraucht.

Gebühren fallen für die Abmeldung nicht an.

Sollten Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Situation noch Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Zweitwohnsitz abmelden

Zieht eine meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die Alleinige- oder Hauptwohnung ist.

Sie können jedoch bei der Meldebehörde der Nebenwohnung die Abmeldung in schriftlicher Form abgeben und an die zuständige Meldebhörde weiterleiten lassen.

Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Woche nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Dinslaken.

Die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes ist der zuständigen Gemeinde persönlich mit Personalausweis/Reisepass oder schriftlich mit einer Kopie Ihres Personalausweis/Reisepasses mitzuteilen. Bei schriftlicher Mitteilung bitte Name, neue und alte Anschrift und Datum des Auszuges angeben.

Gebühren fallen für die Abmeldung nicht an.

Sollten Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Situation noch Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.