Inhalt

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG
Kontakt
Technisches Rathaus
Büro: 055
Hünxer Straße 81
46537 Dinslaken
Nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. Hierzu wird eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauordnungsamtes benötigt. Diese wird erteilt, wenn die entsprechende Wohnung in sich abgeschlossen ist.