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Luftreinhalteplanung
Bitte beachten: Die Seiten zum Thema Luftreinhaltung werden aktuell überarbeitet. Die nachstehenden Informationen sind also unter Umständen nicht mehr aktuell.
Luftreinhalteplan
Durch eine erhöhte Belastung mit Luftschadstoffen wird nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie die Belastung der Atemwege erheblich gesteigert. Deshalb sind nach der „Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa“ (genannt Luftqualitätsrichtlinie) alle Kommunen verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu ergreifen, sobald es zu erhöhten Werten kommt. Die Verfahren zur Erarbeitung von Luftreinhalteplänen werden in Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksregierungen durchgeführt.
Um die Konzentrationen von Luftschadstoffen zu ermitteln, ist in Nordrhein-Westfalen ein engmaschiges Messstellennetz aufgebaut worden. In Dinslaken wird durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz an der Wilhelm-Lantermann-Straße, an der Hünxer Straße sowie an der Hans-Böckler-Straße (mittels Passivsammler) die Stickstoffoxidbelastung gemessen. Von Anfang 2008 bis Anfang 2011 wurde durch einen Messcontainer in der Innenstadt zusätzlich die Konzentration von Feinstaub (PM 10) ermittelt. Da bei den Messungen keine unerlaubten Grenzwertüberschreitungen durch Feinstäube aufgetreten sind und in Zukunft nicht erwartet werden, ist der Messcontainer entfernt worden.
Unter dem Begriff Feinstaub versteht man Schwebteilchen in der Luft, die einen Durchmesser von weniger als 10 µm (0,01mm) haben. Partikel dieser Größe können nicht von der Nasenschleimhaut aufgenommen und ausgefiltert werden, sondern dringen mit der Atemluft bis in die Lunge ein.
Luftschadstoffe
Schadstoffe werden aus verschiedenen Quellen in die Luft eingetragen. Hauptquellen für Stickstoffoxid-Verbindungen und Feinstäube sind Verbrennungsprozesse im Verkehr (Straßenverkehr und Schiene) und der Industrie. Teilweise resultieren Feinstäube aber auch aus natürlichen Quellen (Salzkristalle, Pollen, kleine Sandkörnchen). Feinstaubbelastungen, die sich in Dinslaken niederschlagen, sind nicht zwangsläufig im näheren Umfeld produziert worden und dort in die Luft gelangt, sondern werden häufig über weite Wege und einen längeren Zeitraum transportiert. Auf die Belastungen durch Lufttransport sowie auf natürliche Quellen ist die lokale Einflussnahme gering. Aussichtsreiche Ansatzpunkte zur Reduzierung der Schadstoffe – insbesondere bei der Konzentration von Stickstoffverbindungen - bietet daher meist nur der städtische Verkehr.
Grenzwerte und Luftreinhalteplanung
Für die Belastung durch Feinstäube und Stickstoffoxide sind durch die EU-Richtlinie und die Umsetzung in deutsches Recht Grenzwerte festgelegt worden. So liegt der Grenzwert für Feinstaub in der Luft bei einer Belastung von 50 µg/m³ im Tagesdurchschnitt und darf maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Für Stickstoffdioxid gilt ab 2010 ein Jahres-Grenzwert von 40 µg/m³.
Da für die Jahre 2009 und 2010 die Grenzwerte für die Stickstoffdioxid-Konzentration nicht eingehalten werden konnten, ist in 2011 von der Bezirksregierung Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Stadt Dinslaken ein Luftreinhalteplan aufgestellt worden, der ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffverbindungen festlegt. Er enthält zeitlich gestaffelte Maßnahmen, die umgesetzt werden, wenn weiterhin Grenzwertüberschreitungen auftreten. Die Ergebnisse der Mess-Stellen in Dinslaken werden regelmäßig analysiert und der Jahres-Durchschnittswert veröffentlicht. Gegebenenfalls werden weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung umgesetzt.
Da im Jahr 2011 an allen 3 vorhandenen Messpunkten (Hans-Böckler-Straße 41 µg/m³, Hünxer Straße 47 µg/m³ und Wilhelm-Lantermann-Straße 41 µg/m³) der Jahresgrenzwert für die Belastung durch Stickstoffdioxid weiterhin überschritten wurde, wird zum 01. Oktober 2012 die nächste Stufe der Fahrverbote umgesetzt.
Verkehrsverbote
Zur Verbesserung der Luftqualität an den stark belasteten Straßen in der Innenstadt ist eine Umweltzone sowie ein Durchfahrtsverbot für LKW eingerichtet worden. Bei einer Umweltzone handelt es sich um einen räumlich begrenzten Bereich, in den Fahrzeuge mit hohen Abgasemissionen nicht einfahren dürfen. Die Umweltzone in Dinslaken umfasst den Bereich (Umweltzone Dinslaken) der Innenstadt und des Averbruchs. Um nach dem 01.10.2012 in diesen Bereich einfahren zu dürfen, muss das Kraftfahrzeug der Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) entsprechen. Diese Kennzeichnung muss deutlich erkennbar in Fahrtrichtung rechts an der Windschutzscheibe angebracht sein.
In welche Schadstoffklasse ein Fahrzeug eingeordnet wird und welche Plakette es erhält, lässt sich anhand des Emissionsschlüssels im Fahrzeugschein ermitteln. Die Plaketten sind bei der KFZ-Zulassungsstelle, den Prüfstellen (TÜV, Dekra) sowie bei einigen Autowerkstätten zu bekommen. Falls das Fahrzeug nicht die entsprechende Schadstoffklasse 3 oder 4 erhält, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Rußpartikelfilter nachzurüsten. In bestimmten Fällen können beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone beantragt werden.
Der Beginn (VZ 270.1) und das Ende (VZ 270.2) der Umweltzone ist durch Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei der Einfahrt in die Umweltzone ohne die entsprechende Plakette wird ein Bußgeld von 40 € sowie 1 Punkt beim Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg fällig. Das Bußgeld wird auch dann fällig, wenn die technischen Voraussetzungen für eine passende Plakette erfüllt sind, sie aber nicht sichtbar am Fahrzeug angebracht ist.
Zusätzlich zur Umweltzone ist ein Durchfahrtsverbot für KFZ über 3,5 t auf der Wilhelm-Lantermann-Straße sowie auf Teilen der Hünxer bzw. Hans-Böckler-Straße eingerichtet.
Verfahren und weiteres Vorgehen
Der Entwurf des Luftreinhalteplans für Dinslaken hat in der Zeit vom 08.10.2010 bis zum 08.11.2010 bei der Bezirksregierung Düsseldorf und bei der Stadt Dinslaken öffentlich ausgelegen. Bürger hatten Gelegenheit, bis zum 22.11.2010 Anmerkungen zum Entwurf des Luftreinhalteplans einzureichen.
Zur Umsetzung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen in Dinslaken ist das Einvernehmen der Straßenverkehrsbehörde notwendig. Am 13.12.2010 hat der Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss (PUGStA) zu den Maßnahmen im Entwurf des Luftreinhalteplans eine Stellungnahme abgegeben und darin zum Verkehrsverbot für LKW über 3,5 t sein Einverständnis erklärt. Zur Einrichtung einer Umweltzone – wie im Entwurf enthalten – ist das Einverständnis nicht erklärt worden (siehe dazu Vorlage 462). Zur Weiterführung der Luftreinhalteplanung ist das Einvernehmen der städtischen Straßenverkehrsbehörde durch die zuständige Bezirksregierung (Aufsichtsbehörde) ersetzt worden. Der Luftreinhalteplan und die darin enthaltenen Maßnahmen sind zum 01.07.2011 in Kraft getreten.