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Sozialhilfe - Wirtschaftliche Hilfe in Einrichtungen / Heimkosten

Kontakt

Willersen, S.

Cem-Cz, Ha - Heq, Ma - Meier

Telefon: 0 2064 / 66-583

Stadthaus

Büro: 109

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Exner, S.

Rb - Rz, Sf - Sz

Telefon: 0 20 64 / 66-421

Stadthaus

Büro: 108

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Kozub, C.

Ca-Cel, F, Her - Hi, I, La - Li, Q, U

Telefon: 0 20 64 / 66-224

Stadthaus

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Gültekin, Dilek

Aa- Af, Alb-Az, Brz - Bz, O, Schnu - Schz, Za-Zh

Telefon: 0 20 64 / 66-307

Stadthaus

Büro: 119

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Wolf, M.

Kir - Kra, N, Ra, V, Zi - Zz

Telefon: 0 20 64 / 66-224

Stadthaus

Büro: 107a

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Ermek, Zahide

Ka - Kiq, Krb - Kz, Lj- Lo, Sa - Se

Telefon: 0 20 64 / 66-678

Stadthaus

Büro: 120

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Raap, M.

Ba-Be, Bos- Bry, Lp- Lz

Telefon: 02064 / 66-295

Stadthaus

Büro: 112

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Glasen, D.

E, W

Telefon: 0 20 64 / 66-225

Stadthaus

Büro: 122

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Markau, S.

Hj - Hz, T

Telefon: 0 20 64 / 66-464

Stadthaus

Büro: 107

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Schulz, Tanja

Ag-Ala, J, P, Scha - Schnt, X

Telefon: 0 20 64 / 66-736

Stadthaus

Büro: 111

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Renka, Martin

G

Telefon: 0 20 64 / 66-323

Stadthaus

Büro: 121

Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken

Wenn die pflegerische Versorgung im vertrauten häuslichen Bereich durch Angehörige oder den Pflegedienst einfach nicht mehr ausreicht, kann die notwendige erforderliche Versorgung oftmals nur noch stationär in einem Alten- oder Pflegeheim sichergestellt werden.

Die Hinweise, die Sie an dieser Stelle erhalten, informieren über die Beantragung und Voraussetzungen der Gewährung von Sozialhilfe bei der Unterbringung eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Einrichtung. Weitere Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Versorgung älterer Menschen finden Sie unter Beratungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen.

Reichen zur Finanzierung der anfallenden Heimkosten das eigene Einkommen, die Leistung der Pflegeversicherung, Pflegewohngeld und evtl. vorhandenes Vermögen dazu nicht aus, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Um Prüfen zu können, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, kann beim Amt für Jugend und Soziales ein entsprechender Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Dazu sind Unterlagen vorzulegen, die Auskunft über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Pflegebedürftigen geben.
Lebt der Ehepartner des Pflegebedürftigen noch im eigenen Haushalt, so sind auch von diesem die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

Zur Deckung der Heimpflegekosten hat ein alleinstehender Pflegebedürftiger sein gesamtes verwertbares Vermögen bis auf einen Vermögensfreibetrag in Höhe von 5.000 Euro einzusetzen. Lebt der Ehepartner ebenfalls in einer Pflegeeinrichtung oder im eigenen Haushalt, beträgt der Vermögensfreibetrag für beide Eheleute zusammen 10.000 Euro.

Prüfung der Unterhaltspflicht

Aufgrund der bestehenden bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung wird vom Fachdienst Recht geprüft, ob leibliche Kinder aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage sind ihren bedürftigen Eltern Unterhalt zu gewähren.

Besondere Öffnungszeiten

Terminvergabe
nur nach telefonischer Absprache
Telefon
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Schwerbehindertenausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
  • Vollmacht bzw. Betreuerurkunde
  • Girokontoauszüge der letzten 12 Monate (lückenlos) zu allen vorhandenen Konten im In- und Ausland
  • Heimvertrag
  • Namen, Anschriften und Geburtsdaten aller Kinder
  • Mietvertrag/Mietbescheinigung/Heizkostennachweis/Wohngeldbescheid
  • Krankenversicherungs-Mitgliedsnummer
  • Bescheinigung des Seniorenbüros (Stadthaus, Zimmer 001) über die Heimbedürftigkeit.
  • aktuelle Rentenbescheide
  • Bescheide über die Gewährung von Betriebs-/Werks-/ ausländischen Fremdrenten
  • ggf. Nachweis über die Höhe mtl. Unterhaltszahlungen
  • Bescheid/Nachweis über Pflegegeldzahlung
  • Nachweis über Pflegeeinstufung
  • Nachweise über sämtliche bestehenden Versicherungen (Haftpflicht, Hausratversicherung etc.)
  • Schriftliche Bestätigung der Bank über sämtliche bestehenden und erloschenen Konten der letzten 10 Jahre mit Auflösungsdatum und -stan
  • Nachweis über Bestattungsvorsorge- oder Grabpflegevertrag, sofern vorhanden
  • Sparguthaben/ Sparbücher
  • Bargeld
  • Sparverträge, Bausparverträge etc.
  • Sonstige Wertpapiere (z. B. Aktien, Fonds-Anteile)
  • Kfz-Brief mit Angaben über die Laufleistung des PKW/ Kaufvertrag
  • Lebensversicherungen/ Sterbeversicherungen: Versicherungspolice nebst Versicherungsbedingungen und Nachweis aktueller Rückkaufwerte
  • Nachweise über Haus- und Grundbesitz, auch wenn dieses innerhalb der letzten 10 Jahre verkauft/ verschenkt/ übertragen wurde (Grundbuchauszug)