Inhalt

Denkmalrechtliche Erlaubnis incl. Gartenstadt Lohberg

Kontakt

Grandoch, Manuela

Telefon: 0 20 64 / 66-587

Technisches Rathaus

Büro: 057

Hünxer Straße 81
46537 Dinslaken

Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig.

Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmalen, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.