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Denkmalrechtliche Erlaubnis incl. Gartenstadt Lohberg
Kontakt
Grandoch, Manuela
Telefon: 0 20 64 / 66-587
Technisches Rathaus
Büro: 057
Hünxer Straße 81
46537 Dinslaken
Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig.
Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmalen, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.